Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht enthält unter anderem Regelungen aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht. Gerade auch im Falle eines Unfalls ist eine rechtliche Beratung aufgrund der komplexen rechtlichen Materie in der Regel unerlässlich.

Bei uns werden Sie beraten und vertreten als

  • Unfallopfer, u.a. bei der Sicherung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Verdienst- und Nutzungsausfall
  • Beteiligter bei Unfällen im In- und Ausland
  • Verkehrsteilnehmer bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Trunkenheit im Straßenverkehr

 

Unsere Expertin:

RA'in Katja Kerkow