Internetrecht

Im Internet sind schnell Grenzen überschritten. Dies gilt insbesondere durch Einstellung von Angeboten auf diversen Plattformen. Dem Laien sind oftmals die Fallstricke nicht bekannt. Was muss beachtet werden, wenn Angebote eingestellt werden, damit man nicht plötzlich einem Abmahnschreiben entgegensieht? Was kann getan werden, wenn es zu spät ist und man sich mit einer hohen Schadensersatzforderung konfrontiert sieht?

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen

  • bei der Abwehr von urheber- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (betreffend Tauschbörsen, E-Mail-Verkehr, Werbung, Internetgeschäfte) und
  • bei der Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.

 

Unsere Experten:

RA Dr. Klaus Büchler
RA'in Katja Kerkow