Familienrecht

Das Familienrecht hat heutzutage eine besondere Relevanz. Hier ist das Eherecht, das elterliche Sorgerecht, die Trennung, die Scheidung, der Unterhalt, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft und die Adoption geregelt. Nicht nur unter wirtschaftlichen/finanziellen Gesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die höchstpersönlichen Rechte und Pflichten der Beteiligten kann die familienrechtliche Beratung Klarheit schaffen und Hilfestellung geben.

Für unsere Kanzlei ist es ein besonderes Anliegen, bei der familienrechtlichen Beratung/Vertretung, die persönlichen Belange der Mandanten immer im Vordergrund zu sehen, und ein persönliches Vertrauensverhältnis selbstverständlich zu pflegen.

Antworten bekommen Sie von uns unter anderem auf folgende Fragen:

  • Was ist im Vorfeld einer Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft zu bedenken?
  • Welche Rechte und Pflichten ergeben sich durch die Heirat/Begründung einer Lebens-partnerschaft?
  • Wie wird das Sorgerecht für Kinder vor der Heirat, nach Trennung und Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft geregelt?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und in welcher Höhe?
  • Was wird aus dem gemeinsamen Vermögen nach einer Trennung/Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft?

 

Unsere Expertin:

RA'in Katja Kerkow