Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Regelungskomplexe

  • der vertraglichen Regelungen im Wege der „vorweggenommenen Erbfolge“,
  • der gesetztlichen Erbfolge,
  • der Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag),
  • des Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs,
  • des Vermächtnisses,
  • der Enterbung.

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine intensive erbrechtliche Beratung unter Einbeziehung menschlicher Aspekte. Eine juristische kompetente und problemorientierte Betreuung bedeutet Hilfestellung für die Mandantschaft nicht nur in rechtlicher Hinsicht.

Im weiteren Sinne gehören zum Tätigkeitsschwerpunkt "Erbrecht" nach unserem Verständnis auch Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Auslegung von

  • Vorsorgevollmachten,
  • Patientenverfügungen.

Denn für den Fall, dass eine Person bereits zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage ist, ihre Vermögensinteressen sachgerecht wahrzunehmen und/oder einen bestimmten Behandlungswillen zu äußern, können entsprechende Anordnungen rechtzeitig eigenverantwortlich und im selbstbestimmten Zustand rechtsverbindlich festgelegt werden.

 

Unsere Expertin:

RA'in Katja Kerkow