Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht regelt die Rechtsbeziehungen der an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien untereinander und im Verhältnis zu Dritten.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts geht es um Fragen der Bebaubarkeit von Grundstücken, insbesondere unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.

Das Private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, insbesondere zwischen dem Bauauftraggeber und denen, die das Bauwerk planen und ausführen, wie Architekten, Bauunternehmen und Handwerker.

Wir beraten und vertreten Sie

  • bei der Planung von Bauvorhaben,
  • vor, während und nach der Durchführung von Bauvorhaben,
  • im Rahmen der Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (insbesondere Bau- und Planungsmängeln),
  • gegenüber Bauaufsichts- und Bauplanungsbehörden,
  • bei werkvertraglichen Fragen.

 

Unser Experte:

RA Dr. Klaus Büchler