Medizinrecht

Das Medizinrecht beinhaltet im Wesentlichen die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient. Hierunter fallen u. a. die Arzthaftung, das Recht der Honorierung von Privatpatienten sowie relevante Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht. Zur Materie des Medizinrechts gehören ferner die Kassenzulassung, die Approbationsordnung, das Arztwerberecht, das Recht der Praxisübertragung und spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie z. B. die Röntgenverordnung.

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten außergerichtlich sowie gerichtlich Ärzte, Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser) und Patienten

  • in Arzthaftpflichtfragen
  • in Fragen des ärztlichen Berufsrechts
  • bei Konflikten mit den Sozialversicherungsträgern
  • bei der Gründung von Einzel- oder Gemeinschaftspraxen

 

Unsere Experten:

RA Dr. Klaus Büchler
RA'in Katja Kerkow