Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht sind die Regeln und Normen sowie Sonderrechte im Umgang zwischen Kaufleuten festgelegt. Sie ergänzen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Zusammenschlüssen mehrerer Personen oder Gesellschaften zu Vereinigungen wie z. B. eingetragener Verein (e. V.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) oder offene Handelsgesellschaft (oHG).

Wir beraten und vertreten Sie

  • beim Entwurf von Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung steuerlicher und wirtschaftlicher Belange
  • über ihre Rechte und Pflichten bei der Lösung von Konflikten und bei Abfindungsregelungen und (Nach-)Haftungsfragen

 

Unser Experte:

RA Dr. Klaus Büchler