Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Grundlage des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, der wiederum weiteren arbeitsrechtlichen Regulierungen wie z. B. Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen unterliegt.

Wir beraten, begleiten und vertreten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer u.a. bei

  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • der Anbahnung und Formulierung rechtswirksamer Ermahnungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen
  • bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen und der Gestaltung von Abfindungsregelungen.

 

Unsere Expertin:

RA'in Katja Kerkow