Engagement, Kontinuität und langjährige Erfahrung

Rechtsanwalt Alfred Bayer, verstorben im Jahr 1999, gründete die zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei 1945 in Mönchengladbach. Er war langjähriges Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Zugleich war er über viele Jahre Vorsitzender des Anwaltvereins Mönchengladbach e. V., dessen Ehrenmitglied er 1972 wurde.

Rechtsanwalt Detlef Bormann hat die weitere Entwicklung unserer Kanzlei seit seinem Kanzleieinstieg im Jahre 1976 maßgeblich geprägt. In mehr als 20 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit konnte er ab 1990 mit Sozius Rechtsanwalt Dr. Klaus Büchler die Betreuung unserer Mandanten sowohl auf medizinischen Rechtsgebieten, aber auch im Rahmen des Familienrechts bis zu seinem wohlverdienten Ruhestand konstruktiv und wertvoll mitgestalten.


Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Klaus Büchler zeichnete sich von Beginn an durch sein besonderes Engagement im Bereich des Gesundheitswesens (Betreuung von Krankenhäusern, Ärzten, Gemeinschaftspraxen, Patienten) aus. Aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen ist er bereits seit dem 09.04.2008 die Befugnis Fachanwalt für Medizinrecht.

Die gleichzeitige ständige Wahrnehmung der rechtlichen Interessen regionaler Kaufleute und Handelsunternehmen sowie freiberuflich tätiger Ärzte, Architekten und Steuerberater veranlassten ihn, sich im Handels- und Gesellschaftsrecht fortzubilden. Schon seit dem 09.05.2007 ist er ebenfalls Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Herr Dr. Klaus Büchler ist aus Altersgründen aus der Sozietät Dr. Büchler & Kerkow - Rechtsanwälte zum 31.03.2021 ausgeschieden und arbeitet seit dem als freier Mitarbeiter weiter in der Kanzlei.

 

Frau Rechtsanwältin Katja Kerkow hat zunächst nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ihr Abitur im Abendgymnasium abgeschlossen und nahm sodann neben ihrer beruflichen Tätigkeit das Studium der Rechtswissenschaften auf. Nach erfolgreichem Abschluss des Jurastudiums war sie seit 2011 als Anwältin selbstständig in eigener Kanzlei tätig, bevor sie sich im Jahr 2014 mit Dr. Klaus Büchler zur Anwaltssozietät Dr. Büchler & Kerkow zusammenschloss.

Die anwaltliche Tätigkeit von Katja Kerkow ist insbesondere auf das Arbeitsrecht ausgerichtet, weshalb sie seit 2018 Fachanwältin für Arbeitsrecht ist. Einhergehend mit diesem Rechtsgebiet ist die außergerichtliche Wahrnehmung der Beratung und Betreuung rechtlicher Interessen nationaler und internationaler Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen, AGBs, etc. sowie ggfs. deren Vertretung in Rechtsstreitigkeiten aller Art.

Weitere Schwerpunkte und ein besonderes Bedürfnis für Katja Kerkow sind aber auch die seit Berufsbeginn von ihr ausgeübte anwaltliche Beratung/Vertretung in Familiensachen und Angelegenheiten des Erbrechts, aber auch auf dem Gebiet des Medizinrechts. Damit konnte sie seit dem Kanzleieinstieg in Zusammenarbeit mit Dr. Klaus Büchler die Interessen der Mandanten erfolgreich und zielführend durchsetzen. Bei Katja Kerkow stehen stets die persönlichen Belange und Ziele des Mandanten im Vordergrund, die durch konstruktive und professionelle Beratung sowie mit einer selbstverständlichen Pflege des Vertrauensverhältnisses im Sinne der Mandanten umgesetzt werden.